Quartierfonds-Richtlinien

Richtlinie des Quartierfonds des Sanierungsgebietes Südstadt – Soziale Stadt/Sozialer Zusammenhalt

Im Sanierungsgebiet wird von der Stadt Peine (Zuschussgeber) im Rahmen gewährter Städtebauförderungsmittel des Landes ein Quartierfonds mit jährlich maximal 5.000 € eingerichtet. Er ist für Projekte bestimmt, die von Bewohnerinnen und Bewohnern oder lokalen Akteuren des Sanierungsgebietes vorgeschlagen und umgesetzt werden.

Bezuschusst werden Projekte, die mindestens eines der nachfolgenden Ziele verfolgen:

  • Stärkung des Bildungsprozesses, schulisch-beruflich, wie gesellschaftspolitisch und kulturell
  • Stärkung gemeinschaftlicher und nachbarschaftlicher Aktivitäten
  • Stärkung des Zusammenlebens unterschiedlicher sozialer und ethnischer Gruppen
  • Stärkung der Verbesserung vom Gesundheits- oder Sicherheitsniveau
  • Stärkung der Eigenverantwortung, Selbsthilfe und Selbstverantwortung
  • Stärkung der Verbesserung der Wohn-, bzw. Lebensraum-Qualität, des Images und der Identität

Antragssteller/-innen können sein:

  • Engagierte Einzelpersonen
  • Bürgerschaftlich engagierte Gruppen von Stadtteilbewohnerinnen und Stadtteilbewohnern
  • Bürgerinitiativen
  • Vereine, Institutionen, Organisationen

Voraussetzungen für eine Zuschussgewährung:

Der Zuschussantrag ist spätestens 4 Wochen vor Projektstart im Südstadtbüro des Caritasverbandes Peine, Pfingststraße 36, 31226 Peine mittels des dort erhältlichen Antragsformulars einzureichen. Das Formular kann auch von der Homepage www.peine-suedstadt.de heruntergeladen werden.

Der Zuschuss beträgt maximal 1.000 € pro Projekt. Eine Förderung ist nur im Rahmen vorhandener Mittel möglich. Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Zuschuss.

Laufende oder bereits durchgeführte Projekte sind von einer nachträglichen Förderung ausgeschlossen.

Bereits einmal bezuschusste Projekte sind ein weiteres Mal förderfähig, wenn nachweisbar mindestens zehn Personen teilgenommen haben.

Nicht förderfähig sind bauliche Maßnahmen, Aufgaben, die explizit von Behörden geleistet werden müssen und Projekte die extremistische, verfassungsfeindliche Ziele verfolgen.

Honorare werden maximal bis zu einer Höhe von 15,00 €/Std. anerkannt.

Über den Zuschussantrag entscheidet ein Prüfgremium, welches aus folgenden Personen besteht:

  • 1 Vertreter/in der Caritas
  • 1 Vertreter/in aus dem Bereich der Beauftragten für Gleichstellung, Familie und Integration
  • 1 Vertreter/in aus dem Bereich des Amtes 69

Nach erfolgtem Projektstart erfolgt eine Auszahlung von maximal 90 % des Zuschusses.
Die Zahlung des Restbetrages erfolgt nach Vorlage und Prüfung des Verwendungsnachweises, welcher innerhalb von vier Wochen nach Projektende mit entsprechenden Belegen (Honoraraufstellungen/ Bons/ Quittungen) sowie einem Sachbericht (ggf. mit Fotos) im Südstadtbüro einzureichen ist. Überzahlte Beträge sind innerhalb von vier Wochen nach Anforderung zu erstatten.

Veränderungen laufender Projekte sind dem Südstadtbüro umgehend mitzuteilen und bedürfen der Zustimmung des Zuschussgebers.

Wird das Projekt nicht durchgeführt oder vorzeitig beendet, ist der Zuschussgeber umgehend zu unterrichten. Bereits gezahlte Zuschussbeträge sind bei nicht durchgeführten Projekten ganz und bei vorzeitig beendeten Projekten ganz bzw. anteilig innerhalb von 4 Wochen nach Anforderung zu erstatten. Über die Höhe der zu erstattenden Beträge bei vorzeitig beendeten Projekten entscheidet das Prüfgremium. Die Gründe des Abbruchs sowie ggf. eingetretene Erfolge werden dabei berücksichtigt.

Bei Veröffentlichungen im Rahmen der geförderten Projekte ist der Zuschussgeber zu nennen sowie die im Südstadtbüro erhältlichen Logos der Stadt Peine, des Landes Niedersachsen und des Quartierfonds zu verwenden.