Kontakt:
Tel.: 05171/2948375
Braunschweigerstraße 56
Für das Angebot können telefonisch Termine vereinbart werden.
http://www.stromspar-check.de.
Der Caritasverband für den Landkreis Peine e.V. setzt seit dem 01.01.2011 in einer II. Phase das bundesweite Projekt „Stromspar–Check“ in einkommensschwachen Haushalten im Landkreis Peine um. Im ersten Maßnahmezeitraum vom 15.10.09 – 31.12.10 wurden durch 10 vom Jobcenter Peine geförderte und von der Kommunalen Umweltaktion (UAN) qualifizierte Stromsparhelfer insgesamt 633 Haushalte mit dem „Stromspar – check“ im LK Peine erreicht. In den Haushalten wurden 6600 Strom- und Wassersparartikel mit einem Gesamtwert von 35.000,00 € installiert, die zu einer nachweisbaren Einsparung bei den Strom- und Wasserverbrauchskosten führen. Die installierten Artikel, wie Energiesparlampen, Steckerleisten, Duschköpfe und Strahlregler wurden im Rahmen der bundesweiten Maßnahme vom Bundesumweltministerium finanziert.
Ziel des „Stromspar – checks“ ist es, den Strom- und Wasserverbrauch in einkommensschwachen Haushalten zu verringern und damit die Kostenbelastung der Haushalte und der Kommune zu reduzieren. Gleichzeitig erhalten Langzeitarbeitslose über ihre Qualifizierung und Tätigkeit als Stromsparhelfer/innen die Chance auf einen Wiedereinstieg ins Berufsleben. Das Angebot einer Zusatzqualifikation zum Serviceberater im Rahmen der Maßnahme ermöglicht eine anschließende Qualifizierung zum Energieberater.
Bei den Hausbesuchen, die ein freiwilliges Angebot sind, verschaffen sich die Stromsparhelfer einen Überblick über den individuellen Energieverbrauch des Haushaltes. Der aktuelle Strom- und Wasserverbrauch wird gemessen und eine Bestandsaufnahme aller sonstigen Haushaltsgeräte, einschließlich Beleuchtung wird durchgeführt. Nach Auswertung der Bestandsaufnahme werden bei einem zweiten Besuch die Einsparempfehlungen besprochen und es werden entsprechend der Haushaltsgröße Soforthilfen wie Energiesparlampen, Steckerleisten, Strahlregler etc. montiert.
Der „Stromspar – check“ steht allen Haushalten die im ALG II Bezug bzw. Wohngeldbezug sind zur Verfügung steht.